Gansler

Prüfung von Leitern und Tritten

Unternehmen, die egal in welchem Bereich Leitern und Tritte einsetzen und verwenden, sind nach §3 (6) der Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV, und DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Information 208-106 dazu verpflichtet, regelmäßige Wartungen und Prüfungen an den Geräten vorzunehmenGrund hierfür ist die Prävention von Arbeitsunfällen und dem damit verbundenen Schutz der Belegschaft sowie die Beseitigung unnötiger Gefahrenquellen, die dem Betrieb im schlimmsten Fall hohe Kosten bescheren. Die Gefahr von Absturzunfällen zu verringern und somit die Angestellten zu schützen, sollte jedem Betrieb, unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe, wichtig sein, denn statistisch gesehen führt jeder dritte solcher Unfälle zur Arbeitsunfähigkeit der Betroffenen.

Regelmäßiger Einsatz im Arbeitsalltag

Unabhängig vom Einsatzgebiet werden Leitern und Tritte häufig gebraucht. Dabei ist es egal, ob es sich um eine mehrere Meter große und aus vielen Teilen bestehende Standleiter oder einen kleinen faltbaren Tritt handelt. Für einen sicheren Gebrauch ist eine regelmäßige Überprüfung auf einwandfreie Nutzbarkeit unbedingt notwendig. Vor jeder Benutzung sollten die Arbeitshilfen auf offensichtliche Schäden und Mängel geprüft werden, denn die unsachgemäße Verwendung defekter Leitern ist häufig Unfallursache und kann schwere gesundheitliche Schäden verursachen. 

Darüber hinaus muss fachkundiges Personal mit Sachkundenachweis in regelmäßigen Abständen eine Prüfung durchführen und diese dokumentieren. Das ordentliche Dokumentieren mit Wartungsplan und notwendigen Prüfberichten ist wichtig, um eine rechtssichere Prüfung nach DGUV und Betriebssicherheitsverordnung zu gewährleisten. 

Unsere Aufgabe besteht darin, Sie professionell zu unterstützen und für Sie die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation zu gewährleisten.

Zustandsprüfung und regelmäßige Kontrolle

Leiten und Tritte gehören zu den am häufigsten eingesetzten Hilfsmitteln und stellen unfalltechnisch eine hohe Gefahr dar. Damit sie verwendet werden dürfen, müssen sie in einem technisch einwandfreien Zustand sein. Nur wenn absolute Sicherheit gegeben ist, dürfen sie zum Einsatz kommen, denn die Gefahren beim Nutzen von Leitern wird sehr häufig unterschätzt. Einwandfreies Material verhindert schwere Verletzungen der Angestellten des Betriebs. 

Sichtbare und weniger sichtbare Mängel sind zu erkennen und zu beheben. Hierfür ist eine regelmäßig wiederkehrende Wartung nötig und vorgeschrieben. Bevor die Arbeitsgeräte zum Einsatz kommen dürfen, ist in einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen und zu dokumentieren, ob eine sichere Verwendung überhaupt gegeben ist. Die Regelmäßigkeit der Leiterprüfung und -wartung minimiert das Verletzungsrisiko der Nutzer erheblich und ist daher von enormer Wichtigkeit. Um einen sachgemäßen Gebrauch zu gewährleisten, ist eine lesbare Leitergebrauchsanweisung gemäß DIN EN 131-3 anzubringen. 

Leiterprüfung

Jeder Betrieb bestimmt und ernennt eine prüfende Person, die laut Betriebssicherheitsverordnung und DGUV in den geforderten Intervallen die Sicherheit der Leitern und Tritte prüft und dokumentiert. Bei der Prüfung wird sowohl eine Sicht- als auch eine Funktionsprüfung durchgeführt. Mit der erfolgten Überprüfung erlangt das Unternehmen Rechtssicherheit und mit dem Dokumentieren des Ergebnisses einen Nachweis über die Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen. 

Prüfintervalle 

Wie oft und in welchen Abständen die Materialien geprüft werden müssen, hängt maßgeblich von den Betriebsverhältnissen ab, insbesondere von der Häufigkeit der Verwendung von Leitern und Tritten. Auch spielen bei der Beurteilung Lagerung und Beanspruchung eine große Rolle und können notwendige Prüfintervalle verkürzen oder verlängern. Ein weiterer Indikator ist darüber hinaus die Auffälligkeit und die Schwere von Mängeln bei vorangegangenen Prüfungen. Sowohl die Leiter an sich als auch das Zubehör sind jedoch spätestens nach Ablauf von 12 Monaten zu prüfen. Das Ergebnis der Leiterprüfung ist ordentlich zu dokumentieren. 

Nachweis erfolgter Prüfung

Überprüfungen erfolgen anhand einer Checkliste. Sind die Arbeitsmittel in einwandfreiem Zustand und haben sie die Prüfung bestanden, werden sie mit einem Prüfsiegel versehen und von einer befähigten Person systemisch erfasst. Diese Kennzeichnung gilt als Nachweis, dass das Gerät bedenkenlos eingesetzt werden kann. Auf dem Siegel wird der Zeitpunkt der nächsten Überprüfung vermerkt. Leitern und Tritte, die die Prüfung nicht bestanden haben, sind sofort auszusortieren und dürfen unter keinen Umständen weiterhin Verwendung finden, da Unfallgefahr besteht. 

 

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